Mietbedingungen

Öffnungszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 079 / 222 30 60)

Geräteausgabe, Lager: Wäbi- Areal (Industrie Oholten 19) in 5703 Seon,
oder nach telefonischer Absprache.

Die Ausgabe der Mietobjekte erfolgt in tadellosem Zustand, jedoch nur gegen Vorzeigen eines gültigen Ausweises.
Abgabe von Geräten auch Stundenweise.
Bei Geräten mit Tagespauschalen ist ein Tageseinsatz vom max. 7 Std. eingerechnet.
Bei allen Geräte mit dem Vermerk (exkl. Treibstoff, Verschleiss oder Abnützung) wird Anteilsmässig ein Pauschalbetrag oder die Tankfüllung verrechnet
Lieferungen oder Nachlieferungen von Geräten und Treibstoffen werden nach Aufwand verrechnet.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Tages- oder Halbtagespreise, für längere Mietdauer
(ab 3 Arbeitstagen) werden spezielle Rabatte gewährt, rufen Sie uns an.

Notreparaturen während der Mietdauer dürfen ausschliesslich nach Rückfrage an den Vermieter und dessen Einverständnis vorgenommen werden!!
Telefon: 079 / 222 30 60

Die Weitervermietung sämtlicher Geräte und Maschinen ist untersagt!

Die Geräte sind in einwandfreiem, komplettem und gereinigtem Zustand an den Vermieter zu retournieren.
Nachträgliche Gerätereinigungen werden nach Aufwand verrechnet.

Der Mieter verpflichtet sich nach Entgegennahme der Geräte für eine sorgfältige und sachgemässe Handhabung!
Der Vermieter behält sich vor, bei aussergewöhlich starken Abnutzungen von Spitzeisen, Fräsenblättern, Gummiketten, Bohrer etc. sowie Beschädigungen an Maschinen und Geräten durch rüppelhaften Umgang, die Ersatzteile und Instandstellung oder den Ersatz durch Neuanschaffung vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
Die Tagespauschale bleibt bestehen.

Der Mieter übernimmt nach Empfang der Mietobjekte die volle Verantwortung für Beschädigungen oder Diebstahl der Geräte.
Kleingeräte (Fräsen, Spitzhämmer etc.) immer in abschliessbaren und trockenen Räumen lagern. Zündschlüssel an Baumaschinen immer abziehen.

Denken Sie daran: Kinder gehören nicht auf Bagger oder andere Baustellenfahrzeuge!
Bei Spitz- und Bohrarbeiten etc. Schutzbrille und Gehörschutz nicht vergessen!
Achtung: Baustelle = Helmpflicht!

Für Beschädigungen an Fremdeigentum oder Drittpersonen ist allein der Mieter haftbar.

Mietbeträge unter Fr. 300.00 werden bar bezahlt.
Für Rechnungsstellungen unter Fr. 300.00 wird ein Pauschalbetrag von Fr. 20.00 erhoben. Unkostenbeitrag für Mahnungen Fr. 50.00.
Bei Mietbeträgen unter Fr. 100.00 werden keine Rabatte gewährt.
Für reservierte und bereitgerstellte / umgerüstete Maschinen oder Geräte, die nicht abgeholt, oder eingesetzt werden, wird anteilsmässig ein Unkostenbeitrag von Fr. 20.00 bis Fr. 100.00 eingefordert.

* Die Mindestmietdauer bei gekennzeichneten Baumaschinen beträgt 2 Betriebsstunden pro Einsatz oder Tag.
** Die Mindestmietdauer bei gekennzeichneten Baumaschinen beträgt 3 Betriebsstunden pro Einsatz oder Tag.
*** Huki 250 im Stundenbetrieb. 3 Mindeststunden pro Tag. Betr./h Fr. 75.00
Bei längerer Mietdauer (ab einer Arbeitswoche) werden von Fall zu Fall spezielle Rabatte gewährt.

Auf Geräte, welche nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter retourniert werden, wird je nach Maschine ein Betrag von Fr. 15.00 bis 60.00 pro Tag verrechnet

Zahlungskonditionen: Innert 10 Tagen netto

Gerichtsstand ist Lenzburg.


1. 11. 2009